Schultransporte

Organisation der Beförderung

Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung für die im Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim wohnenden Schüler. Die "Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim" regelt die Voraussetzungen zur Durchführung der Schülerbeförderung und zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.

Nach Prüfung und Bestätigung des Anspruchs auf Schülerbeförderung wird vom Fachdienst ein Fahrdienst in Form von Schülersammeltaxen oder Kleinbussen organisiert.

Mit uns können Sie dann individuelle Absprachen treffen, wie beispielsweise

  • die Abhol- und Ankunftszeit Ihrer Kinder
  • die Besonderheiten Ihrer Kinder

Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Über 113.000 Kinder und Jugendliche engagieren sich für soziale Gerechtigkeit, für Gesundheit und Umwelt, Frieden und Völkerverständigung.

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Mutter-Vater-Kind-Kuren.