Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung für die im Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim wohnenden Schüler. Die "Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim" regelt die Voraussetzungen zur Durchführung der Schülerbeförderung und zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.
Nach Prüfung und Bestätigung des Anspruchs auf Schülerbeförderung wird vom Fachdienst ein Fahrdienst in Form von Schülersammeltaxen oder Kleinbussen organisiert.
Mit uns können Sie dann individuelle Absprachen treffen, wie beispielsweise